Markenrecherche und Nizza-Klassifikation
Marken
Namen können als Marke geschützt werden. Häufig sind es „ausgedachte“ oder entwickelte Namen oder Wortphrasen. National und International. National kann man das mit beratender Unterstützung noch selbst umsetzen. Das Deutsche Patent- und Markenamt hat einen Online Service zum Eintrag von Markennamen.
Es gibt drei Arten die geschützt werden können:
- Wortmarke: Text
- Bildmarke: Grafik/Bild/Logo/Signet
- Wort und Bildmarke: 1 und 2 kombiniert
Bei der Wortmarke wird das Wort, unabhängig von Schrifttyp oder Verwendung von Klein und Großbuchstaben‘ geschützt.
Nizza-Klassifikation
Habe ich einen Markennamen gefunden, dann kann ich diesen für bestimmte Klassen schützen. Diese Klassen heißen Nizza-Klassen.
Die Nizza-Klassifikation numeriert Gruppen mit Waren und Dienstleistungen.
Es gibt ca. 45 Klassen. Die sind in 34 Waren- und 11 Dienstleistungsklassen aufgeteilt.
Nehmen wir als Beispiel die Nizzaklasse 40 mit Dienstleistungen. Sie definiert Tätigkeiten in den Bereichen Druck, Foto und Filmarbeiten.
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Aufdrucken von Mustern
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Druckarbeiten
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Filmbearbeitung
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Fotosatzarbeiten
In der Wahl der Klassen ist man frei, solange zur gewünschten Marke noch keine Einträge bestehen. Je nach Umfang der gewünschten Klassen berechnet sich die Gebühr, die fortlaufend bezahlt werden muss.
Markenprüfung
- www.e-recht24.de/markenanmeldung.html
- register.dpma.de/DPMAregister/Uebersicht
- register.dpma.de/DPMAregister/marke/basis
Wortmarke:
- www.beckmannundnorda.de/.. EuG-Gross-und-Kleinschreibung-spielt-keine-Rolle
- boehmanwaltskanzlei.de/wortmarke
Memberbereiche eRecht24 (kostenpflichtig):
- www.e-recht24.de/mitglieder/tools/markencheck/
- www.e-recht24.de/mitglieder/erstberatung/frage/domainnamen-recht-3/